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   BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77   

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BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77 (https://dejure.org/1977,970)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 1 B 239.77 (https://dejure.org/1977,970)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 1 B 239.77 (https://dejure.org/1977,970)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger Gestattung der selbstständigen Gewerbeausübung - Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts betreffenden Frage

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 51.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen des ihr nach § 10 Abs. 1 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens u.a. zu prüfen hat, ob wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns die Ermessensfreiheit mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben oder aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).

    Die Frage, ob die Nicht Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich nämlich in der Regel und so auch im vorliegenden Falle auf Grund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Insoweit greift allenfalls das allgemeine Menschenrecht des Art. 2 Abs. 1 GG ein (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [399]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß derjenige, der sich in einem Lande wirtschaftlich betätigt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Risiko eingeht, bei Vorliegen eines der in diesem Lande geltenden Ausweisungsgründe seine dortige wirtschaftliche Existenz zu verlieren; für die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer Arbeitnehmer ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und welches Vermögen er in der Bundesrepublik Deutschland besitzt (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG I B 30.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], vom 22. Dezember 1976 - BVerwG I B 235.76 -).
  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Die Frage, ob die Nicht Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich nämlich in der Regel und so auch im vorliegenden Falle auf Grund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68

    Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen des ihr nach § 10 Abs. 1 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens u.a. zu prüfen hat, ob wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns die Ermessensfreiheit mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben oder aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Die nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel fehlerfreie Ermessensentscheidung, einem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und praktischer Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (Beschlüsse vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG I B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5]), ist auch dann nicht ohne weiteres rechtswidrig, wenn eine Wohlwollensklausel zu beachten ist.
  • BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen des ihr nach § 10 Abs. 1 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens u.a. zu prüfen hat, ob wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns die Ermessensfreiheit mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben oder aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
  • BVerwG, 31.01.1974 - I B 30.73

    Voraussetzungen für eine Ausweisung - Ausweisung wegen mehrerer Verkehrsvergehen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß derjenige, der sich in einem Lande wirtschaftlich betätigt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Risiko eingeht, bei Vorliegen eines der in diesem Lande geltenden Ausweisungsgründe seine dortige wirtschaftliche Existenz zu verlieren; für die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer Arbeitnehmer ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und welches Vermögen er in der Bundesrepublik Deutschland besitzt (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG I B 30.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], vom 22. Dezember 1976 - BVerwG I B 235.76 -).
  • BVerwG, 06.02.1973 - I B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Die nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel fehlerfreie Ermessensentscheidung, einem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und praktischer Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (Beschlüsse vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG I B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5]), ist auch dann nicht ohne weiteres rechtswidrig, wenn eine Wohlwollensklausel zu beachten ist.
  • BVerwG, 22.12.1976 - 1 B 235.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß derjenige, der sich in einem Lande wirtschaftlich betätigt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Risiko eingeht, bei Vorliegen eines der in diesem Lande geltenden Ausweisungsgründe seine dortige wirtschaftliche Existenz zu verlieren; für die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer Arbeitnehmer ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und welches Vermögen er in der Bundesrepublik Deutschland besitzt (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG I B 30.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], vom 22. Dezember 1976 - BVerwG I B 235.76 -).
  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Wie ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist, hat die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen, ob ihre Ermessensfreiheit wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - BVerwG 1 B 85.72 - [DVBl. 1973, 699], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Sie entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -) Abgesehen davon kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß für den Kläger nicht allein deswegen, weil die ihm von der Ausländerbehörde in Kassel zuletzt erteilte, bis zum 4. November 1975 befristete Aufenthaltserlaubnis keine weiteren Einschränkungen enthielt, ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen wurde, nach Ablauf der Frist für eine neue, langjährige Ausbildung eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG I B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 83, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen hat, ob ihre Ermessensfreiheit wegen des vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    Die Ausländerbehörde hat vor allem das Rechtsstaatsprinzip und damit das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8] , vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9] mit weiteren Nachweisen) zu beachten.

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist außerdem geklärt, daß für die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung grundsätzlich unerheblich ist, ob der Ausländer Arbeitnehmer ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, und daß Entsprechendes zu gelten hat, wenn über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers zu befinden ist, der einen Ausweisungstatbestand erfüllt (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 11] , Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9]).
  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

    Sie hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Das gilt in gleicher Weise im Rahmen des der Ausländerbehörde nach § 10 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 1 B 65.74 - DÖV 1975, 286) wie bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und muß ebenso für die hier in Rede stehende Ermessensentscheidung gelten, ob eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 4 AuslG nachträglich zeitlich beschränkt wird.
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 103.77

    Beschränkung der Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht vorgetragene

    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß die Ausländerbehörde über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu entscheiden hat und dabei das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus diesem ergebenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (BVerwGE 38, 90; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 48.77 - [NJW 1979, 1112 = MDR 1979, 428]; Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8], vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - [DÖV 1979, 294]; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - [NJW 1978, 2446 = DVBl. 1978, 881]).
  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 B 57.87

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vertrauensschutz infolge

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402, 24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9; Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
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